Gestaltungsansätze

Erst wenn ich diese grundlegenden Fragen gemeinsam mit dem Mandanten geklärt habe, lässt sich eine konkrete Zielsetzung und damit auch ein konkreter Gestaltungs- und Beratungsauftrag formulieren. Auf dieser Basis erarbeite ich einen Vorschlag für die Nachfolge- bzw. Transaktionsstruktur. In diesem Konzept berücksichtige ich anhand der vorgegebenen Parameter nicht nur die Zielsetzungen des Mandanten sondern identifiziere gleichzeitig auch mögliche rechtliche Gestaltungsgrenzen bzw. Umsetzungsrisiken sowie entsprechende Lösungsmöglichkeiten. Insoweit geht es mir vor allem um die Berücksichtigung der Versorgungsinteressen des Mandanten, um die Aufrechterhaltung von Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten in Bezug auf das zu übertragende Vermögen und – nicht zu vergessen – um die angemessene und die Vorgaben des Pflichtteilsrechts berücksichtigende Verteilung des Gesamtvermögens unter den Angehörigen.

Dieser Gestaltungsvorschlag wird sorgfältig zwischen dem Mandanten und mir abgestimmt. Gerade im Hinblick auf pflichtteilsrechtliche Gesichtspunkte kann auch die frühzeitige Einbindung der Familie, insbesondere der Kinder, den Rahmen der rechtssicher umsetzbaren Gestaltungsmöglichkeiten maßgeblich erweitern. Jedenfalls bildet das so vereinbarte Nachfolgekonzept die Grundlage meiner eigentlich juristischen, insbesondere der zivil-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Arbeit.