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Berater

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Bereich der Beratung von Unternehmen und Unternehmern sowie vermögenden Privatpersonen. Die Palette reicht von gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen einschließlich M&A über erbrechtliche Gesichtspunkte bis zur Vermögens- bzw. Unternehmensnachfolge. Dabei spielen oft auch vielfältige steuerrechtliche Aspekte eine entscheidende Rolle.
UNTERNEHMENSNACHFOLGE

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

Christopher Riedel berät sie zum Erbschafts- und Steuerrecht

Ein kluger Mann soll einmal gesagt haben: „Die Erbschaftsteuer ist eine freiwillige Abgabe; ihre Bemessungsgrundlage ist die Dummheit des Erblassers.“ Diese Interpretation mag ein bisschen zu weit gehen; nichtsdestotrotz kann durch sinnvolle Gestaltungen eine maßgebliche Reduzierung sonst drohender Erbschaftsteuerbelastungen erreicht werden.

Seit ich mich mit dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht befasse, hat es in Deutschland kein mit dem Grundgesetz vereinbares Erbschaftsteuergesetz gegeben. Nichtsdestotrotz wird die Steuer erhoben und es ist daher wichtig, die Möglichkeiten, die das – jeweils geltende – Gesetz bietet, möglichst optimal zu nutzen. In dem zunehmend unüberschaubaren Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behalte ich für meine Mandanten den Überblick und bin daher in der Lage, maßgeschneiderte, innovative und rechtssichere Gestaltungen zur Reduzierung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerlast zu entwickeln. Und das nicht nur bei der Übertragung unternehmerischen Vermögens.