Ich berate und unterstütze meine Mandanten, wie der Wunsch, bereits lebzeitig (und steuergünstig) Vermögen zu übertragen mit den eigenen Absicherungsbedürfnissen in Einklang gebracht werden kann. Die Möglichkeiten sind vielfältig: Nießbrauch, Versorgungsleistungen, Widerrufs- und Rückforderungsrechte sind nur einige der Instrumente, mit deren Hilfe sich der Schenker gegen wirtschaftliche Not oder andere unvorhergesehene (und unerwünschte) Entwicklungen absichern kann.
Außerdem gilt es, auch die steuerliche Situation zu optimieren – gerade auch im Hinblick auf Auslandsvermögen (Ferienimmobilien etc.).