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Berater

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Bereich der Beratung von Unternehmen und Unternehmern sowie vermögenden Privatpersonen. Die Palette reicht von gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen einschließlich M&A über erbrechtliche Gesichtspunkte bis zur Vermögens- bzw. Unternehmensnachfolge. Dabei spielen oft auch vielfältige steuerrechtliche Aspekte eine entscheidende Rolle.
UNTERNEHMENSNACHFOLGE

STIFTUNGEN

Christopher Riedel ist Ihr Berater zur Errichtung und Betreuung von Stiftungen

Stiftungen zählen zum klassischen Instrumentarium der Vermögensnachfolgeregelung. Die Errichtung einer Stiftung bewirkt eine Verselbständigung des gestifteten Vermögens. Auf diese Weise kann eine Zersplitterung bzw. Aufteilung unter verschiedenen potentiellen Nachfolgern vermieden werden.

Je nach Ausgestaltung des Stiftungszwecks können die Erträge des Stiftungsvermögens aber ganz oder teilweise der Familie bzw. anderen Begünstigten zugute kommen (Familienstiftung). Ebenso sind natürlich auch Stiftungen zu gemeinnützigen Zwecken denkbar.

Wichtig ist aber: Der Stifter ist nach Errichtung der Stiftung nicht mehr Eigentümer und kann das Stiftungsvermögen daher auch nicht mehr vererben oder lebzeitig verschenken. Umso wichtiger ist es daher, den Stiftungszweck genau zu definieren und Kontrollmechanismen zu implementieren, die sicherstellen, dass die Stiftung später auch tatsächlich die Zwecke verfolgt, die sich der Stifter vorgestellt und gewünscht hat.

Im Übrigen gilt es auch bei der Stiftungserrichtung die steuerlichen Implikationen im Auge zu behalten. Denn die Errichtung von Familienstiftungen unterliegt grundsätzlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer und auch bei der Errichtung gemeinnütziger Stiftungen sind diverse Vorgaben einzuhalten, um eine steuerliche Privilegierung sicherzustellen.

Gerade bei Familienstiftungen kann es auch sinnvoll sein, die Stiftung nicht in Deutschland sondern im Ausland anzusiedeln.

Ich berate sowohl bei der grundsätzlichen Entscheidung, ob eine Stiftung überhaupt als Gestaltungsinstrument empfehlenswert erscheint, als auch bei der Umsetzung des beschlossenen Konzepts. Soll die Stiftung im Ausland angesiedelt werden, kooperiere ich dabei eng mit erfahrenen Kollegen im jeweiligen Staat.