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Berater

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Bereich der Beratung von Unternehmen und Unternehmern sowie vermögenden Privatpersonen. Die Palette reicht von gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen einschließlich M&A über erbrechtliche Gesichtspunkte bis zur Vermögens- bzw. Unternehmensnachfolge. Dabei spielen oft auch vielfältige steuerrechtliche Aspekte eine entscheidende Rolle.
UNTERNEHMENSNACHFOLGE

GUTACHEN

Christopher Riedel erstellt Gutachten zum Erbrecht und Steuerrecht

Viele gute Ideen, gerade steuerliche Gestaltungsideen, funktionieren deshalb, weil sie (noch) nicht in aller Munde sind und weder Verwaltungsanweisungen noch Rechtsprechung dazu existieren. Auch die Erfolgsaussichten gerichtlicher Auseinandersetzungen (sowohl im Zivil- als auch im Steuerrecht) sind im Vorfeld oft nur schwer abzuschätzen. Da kann es sinnvoll sein, eine zweite Meinung bzw. ein Gutachten über die Erfolgsaussichten einzuholen – ähnlich wie vor einem schwerwiegenden medizinischen Eingriff.

Ich analysiere und begutachte sowohl (steueroptimierte) Gestaltungsmodelle als auch die Erfolgsaussichten möglicher Klage- bzw. Rechtsbehelfsverfahren. Dabei beurteile ich nicht nur die vorgegebenen Fakten, sondern weise auch auf etwaige Optimierungsmöglichkeiten und/oder rein praktische Umsetzungsrisiken hin.

Zu Auftraggebern in diesem Bereich zählen vielfach auch – in- und ausländische – Berufskollegen sowie andere Berater (Family Offices, Vermögensverwalter etc.).