Ich unterstütze im Ausland lebende Erben und Vermächtnisnehmer bei der Durchsetzung ihrer erbrechtlichen Ansprüche sowie bei der Abwicklung des in Deutschland belegenen Nachlasses.
Die Kommunikation erfolgt auf Deutsch oder Englisch, so dass eine vollständige und verständliche Information über die Rechtslage sowie etwa anstehende Aufgaben jederzeit gewährleistet ist.