Gegen den Tod, auch den zu einem unerwarteten Zeitpunkt, ist keiner gefeit. Umso wichtiger ist es daher, Vorsorge zu treffen, und zwar durch ein (Notfall-)Testament, das jedenfalls die Grundsätze einer für den jeweiligen Betroffenen sinnvollen Vermögensnachfolge regelt.
Meine Mandanten sind regelmäßig in der Situation, dass sie (noch) keinen endgültigen und alle Details umfassenden „letzten Willen“ verfassen wollen. Vielmehr geht es um eine aktuelle Notfallabsicherung für den „Fall der Fälle“, sozusagen den „vorläufigen letzten Willen“, der (hoffentlich noch oft) an zukünftige Entwicklungen angepasst werden kann.
Wichtig ist in jedem Fall, dass dem Testament ein sinnvolles Konzept zugrunde liegt, und zwar sowohl in familiärer und wirtschaftlicher Hinsicht als auch unter zivil- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten.