Diese Spezifika erfordern vielfältige besondere vertragliche Regelungen, die in Gesellschaftsverträgen von Publikumsgesellschaften nicht zu finden sind, denken Sie nur an die Implementierung eines Stammesprinzips oder qualifizierte Nachfolgeklauseln, bei denen die entsprechende Qualifikation des potenziellen Nachfolgers an seine Familienzughörigkeit anknüpft.
Aus meiner langjährigen Erfahrung kenne ich eine Vielzahl von Familienunternehmen und Unternehmer-Familien. Keines bzw. keine ist wie die andere. Alle sind einzigartig – und das muss auch so sein.
Vor diesem Hintergrund basiert meine Beratung von Familienunternehmen und Unternehmer-Familien auf einer genauen Erfassung der individuellen Ausgangssituation – sowohl unternehmerisch und rechtlich als auch familiär. Nur auf dieser Grundlage kann ich dabei unterstützen, sinnvolle und maßgeschneiderte Lösungen – z.B. für die Unternehmensnachfolge oder für die Verteilung der operativen Verantwortung im Unternehmen – zu entwickeln und diese Konzepte anschließend rechtssicher umzusetzen.