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Düsseldorf, Mär 18, 2026
Christopher Riedel

Ungeplante Nachfolge als Risiko für das Familienvermögen

Hohe Vermögenswerte treffen in der Nachfolge regelmäßig auf unterschiedliche Bewertungsregeln, steuerliche Fristen und familiäre Erwartungen. Ohne abgestimmte Struktur entstehen Liquiditätszwang, Wertverluste und Konflikte, die sich im Erbfall kaum noch korrigieren lassen. Eine tragfähige Ordnung verbindet lebzeitige Übertragungen, testamentarische Regelungen und eine realistische Liquiditätsplanung, sodass Steuerlasten und Pflichtteilsrisiken beherrschbar bleiben. Multiplikatoren wie Steuerberater und Finanzberater spielen dabei eine Schlüsselrolle, weil sie Nachfolgethemen früh identifizieren und die Umsetzung in professionelle Bahnen lenken können.

Von Dr. Christopher Riedel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Düsseldorf

Das Vermögen der Deutschen wächst seit Jahren spürbar und erreichte Ende 2025 ein Rekordniveau von über zehn Billionen Euro, angetrieben vor allem durch Wertpapierkursgewinne und Ersparnisse. Zugleich steigt damit auch die Bedeutung einer tragfähigen, generationenübergreifenden Nachfolgeplanung. Erbschaften und Schenkungen betreffen häufig mehrere Vermögensklassen, deren steuerliche und rechtliche Behandlung nicht von selbst zusammenpasst. Ohne abgestimmte Struktur entstehen Liquiditätsdruck, Wertverluste und familiäre Konflikte. Professionelle Planung zielt auf klare Zuständigkeiten, steuerliche Planbarkeit und eine Umsetzung, die auch im unerwarteten Erbfall funktioniert.

Die Ausgangslage wird von zwei Entwicklungen geprägt. Zum einen steigen die Vermögen privater Haushalte, zum anderen gewinnt die Weitergabe an die nächste Generation an Volumen und Frequenz. In Deutschland weist die Vermögensstatistik seit Jahren ein Wachstum aus, das nicht nur einzelne Gruppen betrifft, sondern die gesamtgesellschaftliche Dimension der Vermögensnachfolge verdeutlicht. Eine häufig zitierte Datengrundlage ist die Bundesbankstudie „Private Haushalte und ihre Finanzen“, die regelmäßig Vermögenswerte wie Wohneigentum, Fahrzeuge, Bankguthaben und Ansprüche aus privaten Renten- und Lebensversicherungen erfasst und diesen Schulden wie Hypotheken oder Krediten gegenüberstellt. In dieser Betrachtung wird ein durchschnittliches Nettovermögen von 316.500 Euro genannt – das markiert einen Höchststand und deutliche Zuwächse innerhalb weniger Jahre!

Mit dem Vermögenswachstum steigt die Zahl der Konstellationen, in denen steuerliche Freibeträge überschritten werden und in denen eine unstrukturierte Vermögensübertragung nicht mehr als Randthema behandelt werden kann. Für die Jahre bis 2027 steht ein erhebliches jährliches Erbschaftsvolumen von bis zu 400 Milliarden Euro jährlich im Raum, verbunden mit dem Befund, dass ein relevanter Anteil der Erbschaften Werte oberhalb einer Viertelmillion Euro erreicht. Diese Größenordnungen erhöhen die Anforderungen an Planung, Dokumentation und Gestaltung.

Risiken einer unzureichenden Planung

Das zentrale Risiko einer fehlenden oder unzureichenden Nachfolgeplanung liegt nicht in abstrakten Rechtsfragen, sondern in konkreten Folgen, die im Erbfall kurzfristig eintreten. Häufig wird die Komplexität der Erbmasse unterschätzt, insbesondere wenn mehrere Vermögensklassen zusammenkommen. Immobilien, Wertpapiere, Kunst und weitere Vermögensgegenstände folgen unterschiedlichen Bewertungslogiken und erzeugen im Zusammenspiel eine Steuerbelastung, die in ihrer Höhe und in ihrer Fälligkeit von vielen Betroffenen nicht realistisch eingeplant wird. Der Übergang vom Vermögensbestand zum Steueranspruch kann dann wie eine „Steuerbombe“ wirken, weil Freibeträge überschritten werden und die Steuer innerhalb kurzer Fristen festgesetzt und zu begleichen ist.

Eine typische Konstellation lässt sich anhand eines vermögensübergreifenden Portfolios verdeutlichen, das nach der zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblichen Bewertung einen Wert von drei Millionen Euro erreicht und von einem Einzelkind geerbt wird. Nach Abzug des persönlichen Freibetrags verbleibt ein zu versteuernder Erwerb, der eine erhebliche Steuerlast auslöst. In der Darstellung wird eine Größenordnung von knapp 500.000 Euro genannt, verbunden mit dem Hinweis auf die Steuerklasse I und den progressiven Steuersatz, der je nach Höhe des Erwerbs zwischen sieben und 30 Prozent liegt, bei Erwerben zwischen 600.001 Euro und sechs Millionen Euro mit einem Steuersatz von 19 Prozent.

Die steuerliche Belastung ist dabei nicht nur eine Zahl, sondern ein Liquiditätsereignis. Viele Erben verfügen nicht über ausreichend freie Mittel, um die Forderungen der Finanzverwaltung fristgerecht zu bedienen. In der Praxis führt dies häufig zu einer Veräußerung von Vermögenswerten oder zu einem Abfluss liquiden Kapitals, der dem eigentlichen Ziel des Vermögensschutzes entgegensteht. Wenn Vermögen aus steuerlichen Gründen unter Zeitdruck verkauft werden muss, sinkt regelmäßig die Chance, marktgerechte Preise zu erzielen. Der Wertverlust entsteht dann nicht aus der Qualität des Vermögens, sondern aus dem Zeitfenster, das die Liquidität erzwingt.

Schenkungsstrategie und Nutzung der Freibeträge

Ein zentraler Ansatz zur Risikoreduktion liegt in der Entwicklung einer professionellen Schenkungsstrategie, die den Vermögensübergang nicht dem Erbfall überlässt, sondern ihn über die Zeit strukturiert. Das Steuerrecht eröffnet durch persönliche Freibeträge Gestaltungsspielräume, die in regelmäßigen Abständen erneut genutzt werden können. In der Praxis wird dabei häufig die Zehnjahresfrist genutzt, weil Freibeträge nach Ablauf dieses Zeitraums erneut zur Verfügung stehen. Dadurch können größere Vermögen in Stufen übertragen werden, sodass im späteren Erbfall entweder eine deutlich reduzierte Steuerlast entsteht oder im Einzelfall keine Steuer anfällt.

Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Ehegatten können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erwerben, Kinder bis zu 400.000 Euro und Enkel bis zu 200.000 Euro. Bei entfernteren Verwandtschaftsverhältnissen fallen die Freibeträge deutlich niedriger aus; Geschwister haben trotz familiärer Nähe lediglich 20.000 Euro. Diese Unterschiede prägen die Planung, weil sie die Verteilungslogik bestimmen und die Frage lenken, ob Vermögen direkt an die nächste Generation, auf mehrere Personen verteilt oder über Zwischenstufen übertragen werden soll. Das bedeutet konkret: Bei einem Vermögensportfolio von 3.000.000 Euro kann eine gestaffelte Übertragung zu Lebzeiten die Bemessungsgrundlage im späteren Erbfall deutlich reduzieren. Nutzt das Kind gegenüber demselben Schenker zweimal den Freibetrag von jeweils 400.000 Euro (nach Ablauf der Zehnjahresfrist), lassen sich insgesamt 800.000 Euro steuerfrei übertragen. Verbleiben im Erbfall 2.200.000 Euro, fällt nach Abzug des nochmals auszunutzenden Freibetrags von 400.000 Euro ein steuerpflichtiger Erwerb von 1.800.000 Euro an; bei einem Steuersatz von 19 Prozent ergibt sich eine Erbschaftsteuer von 342.000 Euro. 

Schenkungsstrategien werden in der Praxis zudem häufig mit Vermögensumschichtungen kombiniert. Dabei können Bewertungsvorteile genutzt werden, etwa der im Bewertungsrecht vorgesehene Wertabschlag von zehn Prozent bei vermieteten Wohnimmobilien oder weitergehende Begünstigungen für Produktivvermögen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Nutzen solcher Mechanismen hängt von der konkreten Zusammensetzung des Vermögens ab und setzt eine genaue Prüfung voraus, weil die steuerliche Wirkung regelmäßig an Definitionen, Fristen und Nachweisanforderungen geknüpft ist.

Testamentarische Regelungen und strategische Kohärenz

Lebzeitige Übertragungen ersetzen die testamentarische Ordnung nicht. Ein rechtlich wirksames und strategisch abgesichertes Testament bleibt ein zentrales Instrument, weil es Klarheit schafft und den Willen des Erblassers verbindlich festlegt. Entscheidend ist dabei nicht allein die juristische Form, sondern das zugrunde liegende Konzept. Vermögensnachfolge wirkt in familiäre Beziehungen, in wirtschaftliche Stabilität und in steuerliche Lasten hinein. Ein Testament, das diese Ebenen nicht zusammendenkt, kann zwar formal wirksam sein, führt aber im Ergebnis zu Reibungen oder steuerlichen Nachteilen.

In vielen Familien dient das Berliner Testament als Grundmodell der Absicherung des überlebenden Ehegatten. Es basiert auf der gegenseitigen Erbeinsetzung, verbunden mit der Regelung, dass nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten der überlebende Ehegatte Alleinerbe wird und erst nach dessen Tod das verbleibende Vermögen an die Kinder fällt. Dieses Modell kann in familiärer und wirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll sein, insbesondere als Schutz vor einer Zersplitterung des Vermögens beim ersten Erbfall. Zugleich ist es regelmäßig nicht ausreichend, wenn es steuerlich ungünstige Effekte auslöst oder wenn ergänzende Regelungen fehlen, die eine steuergünstige Vermögensverteilung ermöglichen. Ein Berliner Testament benötigt daher häufig flankierende Gestaltungen, die die steuerliche Belastung im zweiten Erbfall berücksichtigen und die Verteilung so ordnen, dass sie dem Zielbild der Familie entspricht. Neben dem Berliner Testament besteht die Möglichkeit individueller Regelungen, die einzelnen Erben bestimmte Vermögensgegenstände unter bestimmten Bedingungen zuweisen. Solche Feinregelungen können sinnvoll sein, wenn Vermögen heterogen ist und wenn unterschiedliche Fähigkeiten, Lebenssituationen oder Interessen der Beteiligten berücksichtigt werden sollen. Die Genauigkeit der Regelung ersetzt allerdings nicht die Notwendigkeit, die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu prüfen, insbesondere mit Blick auf Liquidität, Steuerlast und die praktische Umsetzbarkeit einer Zuweisung.

Notfallkonstellationen und Mindestabsicherung

Ein weiterer Bereich mit hoher praktischer Relevanz ist die Absicherung für den plötzlichen Erbfall, etwa durch Unfall oder Krankheit. Ein schwerwiegendes Ereignis hat neben persönlichen Folgen oft auch wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen, weil Entscheidungen über Vermögen, Zugriffsrechte und Zuständigkeiten sofort relevant werden. In diesem Kontext wird ein Notfalltestament als Möglichkeit beschrieben, wesentliche Verfügungen zum Umgang mit dem Vermögen festzulegen und damit eine Mindestordnung zu schaffen, die den Übergang stabilisiert. Auch hier kann das Berliner Testament als Struktur genutzt werden, wenn es darum geht, den Ehepartner zunächst als Alleinerben einzusetzen und damit die gesetzliche Erbfolge zu vermeiden, die sonst zu einer Verteilung zwischen Ehegatten und Kindern führt. Besonders deutlich wird die Bedeutung bei minderjährigen Kindern, weil die Zersplitterung der Erbmasse nicht nur wirtschaftliche, sondern auch verwaltungs- und betreuungsrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Pflichtteil, Testierfreiheit und Liquiditätsfolgen

Testamentarische Freiheit bedeutet, dass der Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge abweichen kann. Das Testament schafft Klarheit, weil der Wille erkennbar wird und weil die Erben verbindlich handeln können, ohne im Unklaren über Absichten und Prioritäten zu bleiben. Zugleich sind Grenzen zu beachten, weil bestimmte nahe Angehörige nicht vollständig von jeder vermögensrechtlichen Beteiligung ausgeschlossen werden können. Nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs können insbesondere Kinder, Ehegatten und unter Umständen Eltern Pflichtteilsansprüche geltend machen. Der Pflichtteil besteht in einem Geldbetrag in Höhe der Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils. Für die Praxis ist bedeutsam, dass es sich um einen Baranspruch handelt, der grundsätzlich unverzüglich zu erfüllen ist. Diese Struktur führt dazu, dass Pflichtteilsansprüche eine erhebliche Liquiditätswirkung entfalten können, insbesondere wenn wesentliche Vermögenswerte gebunden sind, etwa in Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen.

Eine Nachfolgeordnung, die die Möglichkeit von Pflichtteilsansprüchen ausblendet, kann daher trotz formal klarer Erbfolge eine wirtschaftliche Instabilität erzeugen. Pflichtteil ist in vielen Familien nicht nur ein juristisches Thema, sondern ein Konflikt- und Liquiditätsthema, weil Anspruchshöhe, Bewertung und Zahlungsfähigkeit miteinander verknüpft sind. Tragfähige Gestaltung bedeutet, diese Verknüpfung mitzudenken und die Ordnung so zu wählen, dass Liquiditätsabflüsse planbar werden und die Umsetzung nicht in eine Verwertungssituation zwingt.

Rückforderungsrechte bei lebzeitigen Übertragungen

Lebzeitige Schenkungen erzeugen eine weitere Dimension der Nachfolgeplanung, weil sie die Frage nach Kontrolle, Fehlanreizen und Absicherung des Schenkers aufwerfen. Rückforderungsrechte können in bestimmten gesetzlich geregelten Konstellationen bestehen, etwa beim Widerruf einer Schenkung nach § 530 BGB, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. In der Praxis wird zugleich darauf hingewiesen, dass es möglich ist, vertraglich zusätzliche, individuelle Rückforderungsrechte zu vereinbaren. Das Ziel liegt darin, die Schenkung unter Bedingungen zu stellen, die den Schenker vor gravierenden Entwicklungen schützen und die Tragfähigkeit der Nachfolgeordnung bewahren. Die Gestaltung solcher Rückforderungsrechte hat eine steuerliche Seite, weil eine Rückschenkung durch den Beschenkten erhebliche steuerliche Nachteile auslösen kann. In der Praxis kann dies steuerlich problematisch sein, weil Eltern bei Schenkungen von Kindern nur einen Freibetrag von 20.000 Euro haben und die Übertragung einer ungünstigeren Steuerklasse unterliegt. Damit können Vorteile der ursprünglichen Schenkungsstrategie nicht nur entfallen, sondern es kann ein zusätzlicher Vermögensschaden entstehen. Praktisch wird deshalb häufig empfohlen, bereits im Übergabevertrag einen Katalog von Rückforderungsgründen zu vereinbaren, bei deren Eintritt der Schenker die Schenkung widerrufen kann. Die vertragliche Definition kann dabei über die gesetzlichen Widerrufsgründe hinausgehen. Die Funktion liegt in der Absicherung und in der Vermeidung langwieriger Auseinandersetzungen, weil der Rückforderungsmechanismus dann nicht allein aus unbestimmten Wertungen hergeleitet werden muss.

Rolle von Steuerberatern, Finanzberatern und weiteren Multiplikatoren

In der Praxis sind Steuerberater, Finanzberater und Financial Planner häufig die ersten Ansprechpartner vermögender Privatpersonen, wenn Fragen der Generationenfolge entstehen. In dieser Rolle können sie Impulse setzen, indem sie steuerliche und rechtliche Themen frühzeitig adressieren und eine professionelle Begleitung für Analyse, Planung und Umsetzung anstoßen. In der Darstellung wird die nicht umfassend strukturierte Vermögensnachfolge als ein größeres Risiko für das Vermögen eingeordnet als eine falsche Investition oder ein Rückgang an den Kapitalmärkten, verbunden mit dem Hinweis, dass Fehler in der Nachfolgeplanung kaum rückgängig zu machen sind. In dieser Perspektive liegt die Bedeutung der Multiplikatoren nicht in der Ausarbeitung juristischer Detailregelungen, sondern in der rechtzeitigen Identifikation der Themen, in der Strukturierung des Prozesses und in der Koordination geeigneter Fachdisziplinen.

Eine tragfähige Vermögensnachfolge entsteht typischerweise aus dem Zusammenspiel mehrerer Elemente. Dazu gehören eine Schenkungsstrategie, die Freibeträge und Bewertungsmechanismen systematisch nutzt, testamentarische Regelungen, die familiäre und wirtschaftliche Ziele präzise abbilden, und vertragliche Sicherungen, die Rückforderungs- und Konfliktrisiken reduzieren. Hinzu tritt die Pflicht, Liquidität mitzudenken, weil Steueransprüche und Pflichtteilsansprüche regelmäßig Geldforderungen sind, während wesentliche Vermögenswerte gebunden sein können. Die Qualität der Gestaltung zeigt sich im Ernstfall, wenn Entscheidungen schnell getroffen werden müssen, wenn Fristen laufen und wenn die Beteiligten unter Druck stehen. Eine vorab geordnete Struktur reduziert diesen Druck, weil Zuständigkeiten, Verteilungslogik und steuerliche Lasten nicht erst im Ereignisfall geklärt werden müssen.

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