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Düsseldorf, Jan 11, 2021
Christopher Riedel

Die private Sphäre des Unternehmers: Schutzmauer für das Vermögen aufbauen

Unternehmer brennen für ihre Aufgabe und leben für ihren Betrieb. Daher kommen die privaten Strukturen oftmals etwas zu kurz – Asset Protection, also Vermögensschutz, wird nur hinsichtlich des unternehmerischen Vermögens betrieben, aber eben nicht in hinreichendem Maße auch für die privaten Vermögenswerte. Das sei ein großes Problem, warnt der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Experte für Erbrecht und Vermögensnachfolge Dr. Christopher Riedel (www.christopherriedel.de). Der Hintergrund: „Kein Unternehmer sollte sich der Illusion hingeben, dass mit dem Schutz des Unternehmens – beispielsweise durch gesellschaftsrechtliche Sicherungsmechanismen oder einen Notfallplan für das operative Geschäft – auch die private Sphäre abgedeckt ist. Denn Familienimmobilie, Wertpapiere und Barvermögen, vielleicht auch andere unternehmerische Beteiligungen und Co. gehören gerade nicht zum Unternehmens- bzw. Betriebsvermögen, erfordern aber ebenfalls eine sinnvolle Gestaltung.“

Daher berät Dr. Christopher Riedel Unternehmer bei allen Fragen rund um den privaten Vermögensschutz und im Hinblick auf die die damit zusammenhängende Vermögensnachfolge. Der Gestaltung und Regelung dieser Ebene komme eine wesentliche Rolle zu. Sämtliche Vermögenswerte müssten natürlich in ein Nachfolge- und Übertragungskonzept gegossen werden, das rechtlich, steuerlich und strategisch tragfähig und zukunftssicher sei und die Bedürfnisse des Übertragenden und der Empfangenden erfülle – ganz gleich ob im Rahmen einer Schenkungsstrategie oder eben Erbschaft. Der Rechtsanwalt betont: „Dieses Konzept unterscheidet sich in so manchen Belangen von dem der unternehmerischen Vermögensnachfolge, die viel stärker die persönliche Befähigung als Gesellschafter-Geschäftsführer des Nachfolgers in den Fokus stellt, ganz andere Übergangsfristen zur Einführung ins Unternehmen erfordert und unter steuerlichen Gesichtspunkten ganz anders berücksichtigt werden muss, was Vergünstigungen etc. angeht.“ Oder anders: Die private Sphäre sei ein ganz eigener Bereich, der individuelle Gestaltungen und Beratungskonzepte benötige.

Natürlich existieren auch beim Privatvermögen letztlich nur die typischen juristischen Möglichkeiten der Erbschaft (im Todesfall) oder eben Schenkung. Aber sie müssen Dr. Christopher Riedel zufolge ebenso wie im unternehmerischen Bereich auch genau für die Anforderungen und Wünsche der privaten Vermögensnachfolge analysiert und entsprechend eingesetzt werden. Ein Beispiel: „Aus steuerlicher und strategischer Sicht ist die Übertragung per Schenkung – auch Nachfolge mit ‚warmer Hand‘ genannt – oftmals sinnvoller als die von Todes wegen. Die Nachfolger können behutsam an die private Vermögensverantwortung herangeführt werden, und alle zehn Jahre lassen sich schenkungsteuerliche Freibeträge nutzen.“

Das Problem in der Praxis: Viele Vermögensinhaber neigten dem Rechtsanwalt zufolge dazu, aus steuerlichen und familiären Gründen allzu viel Vermögen weit vorab zu übertragen – schließlich sollten die Kinder und Enkel frühzeitig etwas davon haben. Es gelte aber die Regel, dass „man sich nicht auszieht, ehe man sich hinlegt“, denn der Wunsch, bereits lebzeitig (und steuergünstig) Vermögen zu übertragen, sollte mit den eigenen Absicherungsbedürfnissen in Einklang gebracht werden – zumal sich von Gesetzes wegen niemand „arm schenken“ dürfe. „Falls eine soziale Notsituation besteht, werden die Beschenkten finanziell herangezogen. Das ist ein unangenehmes Szenario, das es zu verhindern gilt“, warnt der Experte.

Alle Regelungen sollten Eingang in ein rechtlich und strategisch abgesichertes Testament finden. „Das juristisch einwandfreie Testament, das die Vorstellungen, Ziele und Wünsche des Erblassers beziehungsweise der Erblasser eindeutig formuliert, ist ein wichtiges Instrument für jede Familie und sollte nicht erst irgendwann und schon gar nicht zwischen Tür und Angel gestaltet werden. Je früher dies aufgesetzt wird, desto größer ist die Absicherung im plötzlichen Erbfall, der beispielsweise durch Unfall oder Krankheit jederzeit auftreten kann.“ Dazu ein paar Zahlen: Angeblich sind zwei Drittel der Deutschen der Meinung, sie sollten für den Fall ihres Todes Vorsorge treffen und ein Testament machen. Aber nur in ca. 20 Prozent der Erbfälle ist tatsächlich ein Testament vorhanden – und Experten schätzen, dass nur drei Prozent aller Erbfälle (auch steuerlich) sinnvoll geregelt sind.

„Der Vorteil: Jedes Testament kann und sollte im Laufe der Zeit angepasst werden. Insofern ist es ein großer Mehrwert, sich früh um die Testamentsgestaltung zu kümmern, damit ein sinnvolles Konzept zugrunde liegt, und zwar sowohl in familiärer und wirtschaftlicher Hinsicht als auch unter zivil- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten“, sagt der Rechtsanwalt abschließend.

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