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Düsseldorf, Apr 15, 2019
Christopher Riedel

Die Familienstiftung ist so individuell wie der Mensch dahinter

Für viele Familienunternehmer ist das Unternehmen die herausragende Ertragsquelle, die zur Versorgung der Familie dient und durch die Rendite auf den finanziellen und persönlichen Einsatz erzielt werden soll. Aber dieser monetäre Aspekt ist für Eigentümer nicht das alleinige Kriterium beim Umgang mit dem Unternehmen: Für viele Mittelständler ist das Familienunternehmen auch eine Schatzkammer von Werten und Traditionen, die es bestmöglich zu erhalten und in die Zukunft zu führen gilt.

Dass – neben anderen Möglichkeiten – die Familienstiftung dafür eine interessante Alternative sein kann, hat sich bei langfristig denkenden Familienunternehmern bereits herumgesprochen und als Rechtsform für den Mittelstand etabliert. Die Familienstiftung sorgt dafür, dass das Unternehmen nicht zersplittert werden kann. Es kann nur zu den Bedingungen verkauft werden, die in der Stiftungssatzung vom Stifter festgelegt worden sind. Das können inhaltliche, zeitliche und/oder monetäre Bedingungen sein – aber niemals können individuelle Wünsche eines Nachfolgers zum Verkauf führen, wie es bei einer Kapitalgesellschaft der Fall sein kann, an der eine Person Anteile hält. Durch die Familienstiftung erhält der Unternehmer die Sicherheit, dass mit seinem bisherigen Eigentum und seiner Aufbauleistung in seinem Sinne verfahren wird, vor allem auch über seine Lebenszeit hinaus: Die Familienstiftung sichert die Kontinuität des Unternehmens auch im plötzlichen Todesfall und operiert nach den Vorgaben der Satzung, nicht nach den möglicherweise differierenden Wünschen der gesetzlichen Erben.

Rein technisch gesehen ist eine Stiftung zunächst nicht mehr, nicht weniger als ein gesellschafts- und steuerrechtliches Konstrukt, das von der Stiftungsbehörde anerkannt werden muss und Bedingungen in Konzeption und Management unterliegt. Das gilt aber auch nur auf den ersten Blick. Denn es ist, das zeigt die Praxis, nicht damit getan, eine rechtliche und steuerliche Struktur zu entwickeln. Vielmehr ist es im ersten Schritt wichtig, dass eine Strategie entwickelt wird, die den Stifter und seine Familie mitnimmt, deren Wünsche, Ideen und Vorstellungen anerkennt und ihnen den Raum gibt, sich innerhalb des Stiftungskonzepts frei zu entfalten – ganz so, wie es ihnen angemessen erscheint. Die sorgfältig reflektierte Strategie ist die Grundlage von Allem.

Individualität ist dabei das Stichwort. Eine Familienstiftung nach „Schema F“ ist nicht möglich beziehungsweise nicht sinnvoll und zielführend – denn was der eine Stifter möchte, ist für den anderen möglicherweise völlig unbrauchbar. Es verhält sich ähnlich wie bei der Testamentsgestaltung: Nur den Namen des Erblassers zu wechseln, aber sonst die Struktur beizubehalten, führt nicht zum Erfolg einer strategischen Gestaltung. Kein Erblasser ist wie der andere und kein Vermögen ist wie das andere – und genauso ist es bei der Stiftung.

Daher ist es fast eine pure Notwendigkeit, die Errichtung einer Stiftung mit langer Hand vorzubereiten. Dieser Vorbereitungsprozess bezieht sich zunächst nicht auf juristische und steuerliche Aspekte, sondern ausschließlich auf die Wünsche und Vorstellungen des Stifters hinsichtlich Eigentum und Familie. Im Fokus steht, gemeinsam ergebnisoffen und wertschätzend die Idee des Stifters zu seiner zukunftsorientierten Eigentümerstruktur zu erfahren. Das folgt dem Motto: Die Errichtung einer Familienstiftung ist ein großer persönlicher Veränderungsprozess und führt zu einer neuen Denk- und Handlungsweise bei Steuerung und Schutz eines Vermögens. Daher beruht der vorgelagerte strategische Beratungsprozess auf einer hohen und gleichsam diskreten Dialogbereitschaft.

Aus dieser Diskussion ergibt sich dann die grundlegende Struktur der Stiftung, die voll und ganz auf den potenziellen Stifter zugeschnitten ist. Seine Fragen und Wünsche zur Zukunft der Ertragsquelle, zum Umfang des Vermögensschutzes, zum Umgang mit Gewinnen und Ausschüttungsmodalitäten, zum Erhalt der Unternehmenskultur, zur Förderung der Familie und zu den Möglichkeiten, auf sich verändernde Rahmenbedingungen des Marktes zu reagieren, sei es durch Anpassungen des Geschäftsmodells oder auch Zu- und/oder Verkäufe im Unternehmens- und Immobilienbereich, sind herausragend wichtig für die Stiftungserrichtung. Auf Basis dieser und weiterer Fragen wird der Eigentümer mit der Realität konstruktiv konfrontiert, um daraus wirklich begründete Entscheidungen auf Basis einer zukunftsorientierten Strategie ableiten zu können.

Die Familienstiftung ist so individuell wie der Mensch dahinter. Die Beratung muss diesem Gedanken Rechnung tragen und einen professionellen Prozess dafür anbieten und so durchführen, dass danach die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen tragfähig fixiert werden können.


Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft UnternehmerKompositionen GmbH aus Meerbusch bei Düsseldorf. Sie ist etablierter Spezialdienstleister für die rechtlich, steuerlich und strategisch tragfähige Errichtung von Familienstiftungen als Instrument einer zukunftsorientierten Eigentümerstruktur, unter anderem im Immobilienbereich. www.unternehmerkompositionen.de

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