Rechtsanwälte leben von ihrem guten Ruf. Daher sind für viele Rechtsberater Empfehlungen wichtig. Und besonders schön ist es, wenn die eigenen Kollegen einen Anwalt lobend erwähnen. Das Nachrichtenmagazin „Focus“ bringt jährlich die Spezialausgabe „Ihr Recht“ auf den Markt, in dem die führenden Rechtsanwälte zahlreicher Disziplinen aus ganz Deutschland aufgeführt werden – und zwar ausgehend von einer Befragung der Anwaltschaft. Der Focus Magazin Verlag ermittelt die besten Rechtsanwälte in zahlreichen Fachgebieten gemeinsam mit dem Statistikunternehmen Statista.
Zum vierten Mal ist der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Christopher Riedel als „Top Rechtsanwalt“ im Bereich Erbrecht für die Region West vom Focus Magazin Verlag ausgezeichnet worden – als einer von nur vier Beratern der Stadt. Darunter befindet sich übrigens Christopher Riedels Frau Victoria Riedel mit ihrer Kanzlei „Schöner Erben“. „Für mich ist es immer wieder eine schöne Auszeichnung, zu den gekürten Rechtsanwälten des bekannten Magazins zu gehören. Gerade die Empfehlungen der Kollegen besitzen einen hohen Wert, schließlich bewerten sie als Juristen andere Juristen und schauen demensprechend in der Regel auf andere Merkmale als die Mandanten“, betont der Rechtsanwalt die Bedeutung der erneuten Auszeichnung.
Dr. Christopher Riedel ist als Berater für komplexe Vermögens- und Unternehmensnachfolgen, Vortragsredner und Buchautor bekannt und seit 21 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen. Nach vielen Jahren in internationalen Großkanzleien hat er vor vier Jahren seine eigene Beratungsboutique gegründet und betreut neben allen Nachfolgethemen seine Mandanten auch bei Fragestellungen des Pflichtteilsrechts und vertritt ihre Anliegen vor Gericht.
Besonders wichtig ist dem Düsseldorfer „Top-Rechtsanwalt“, dass er mittlerweile regelmäßig ausgezeichnet wird. Zum vierten Mal insgesamt und zum dritten Mal in Folge findet er sich aktuell auf der Liste wieder. „Es einmal bei der hochkarätigen Konkurrenz in Düsseldorf zu schaffen, ist schon eine gute Sache. Aber wer Jahr für Jahr erneut geführt wird, belegt eine besonders konstante hohe Beratungsqualität und stabile Wahrnehmung im Markt“, betont der Rechtsanwalt.
Christopher Riedel macht regelmäßig auch mit fachbezogenen Veröffentlichungen auf sich aufmerksam. Kürzlich hat er gemeinsam mit den Rechtsanwälten Dr. Hanspeter Daragan und Raymond Halaczinsky den „Praxiskommentar ErbStG und BewG“ neu herausgegeben. Der Praxiskommentar erläutert kompakt und prägnant die Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes sowie die dazugehörigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes. Ebenfalls neu: Der Band „Immobilien in der Erbrechtspraxis“ befasst sich unter anderem Nießbrauch und Wohnungsrecht, Immobilien als Gegenstand letztwilliger Verfügungen, Erbschaftsteuer bei Immobilien und Nutzungsrechten und Familienpool-Gesellschaften sowie zahlreichen anderen relevanten Fragestellungen bis hin zu internationalem Immobilienvermögen und Bewertungsfragen.
Für den Rechtsanwalt wichtig: „Das sind sehr praxisnahe Werke, an denen sich Vermögensinhaber und Unternehmer auch für die eigenen Fragestellungen orientieren können.“