Deutschlandweite Rankings sind für den Betrachter immer eine gute Sache. Er erhält einen Überblick über die Leistungsfähigkeit von Experten und Unternehmen in einer bestimmten Branche und kann auf dieser Basis eine bessere Auswahl treffen. „Daher ist das Ranking von Rechtsanwälten im aktuellen ‚Focus Spezial‘ wie immer eine gute Sache. Die Leser sehen, aufgeteilt nach Region, welche Rechtsanwälte in welchem Fachgebiet in welcher Region zu den führenden gehören“, sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Christopher Riedel. Der Berater für komplexe Vermögens- und Unternehmensnachfolgen, Vortragsredner und Buchautor hat einmal mehr das vom Nachrichtenmagazin „Focus“ jährlich vergebene Siegel „Top Rechtsanwalt“ im Bereich Erbrecht erhalten. Der Focus Magazin Verlag ermittelt die besten Rechtsanwälte in zahlreichen Fachgebieten gemeinsam mit dem Statistikunternehmen Statista.
Der Fachanwalt für Steuerrecht, der seine Mandanten bundesweit berät, ist einer von vier Düsseldorfer Rechtsanwälten, denen der Sprung in die Bestenliste gelungen ist (eine weitere „Top-Rechtsanwältin“ für Erbrecht ist seine Frau Victoria Riedel). Überhaupt gehört Christopher Riedel zu der nur Handvoll Experten im Westen, die das Siegel tragen dürfen. Das Ranking basiert auf Empfehlungen von Mandanten und Kollegen, das macht es besonders wertvoll und transparent. „Mandanten empfehlen natürlich, wenn ihnen Service und Leistungen zusagen – Kollegen jedoch immer mit dem Blick auf die fachliche Qualifikation. Rechtsanwälte empfehlen andere Rechtsanwälte nicht willkürlich, sondern machen sich viele Gedanken darüber. Gerade das ist dann auch ein Zeichen für eine überdurchschnittliche Kompetenz“, betont Christopher Riedel, der überwiegend Unternehmer und vermögende Familien bei der Strukturierung der gesamten Vermögensnachfolge, auch mit grenzüberschreitendem Bezug, berät. Riedel ist seit 20 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und führt seine Kanzlei seit drei Jahren; zuvor hat er in mittelständischen und Großkanzleien gearbeitet.
Besonders wichtig ist dem Düsseldorfer „Top-Rechtsanwalt“, dass er mittlerweile regelmäßig ausgezeichnet wird. Zum dritten Mal insgesamt und zum zweiten Mal in Folge findet er sich aktuell auf der Liste wieder. „Es einmal bei der hochkarätigen Konkurrenz in Düsseldorf zu schaffen, ist schon eine gute Sache. Aber wer im Folgejahr erneut geführt wird, belegt eine besonders konstante hohe Beratungsqualität und stabile Wahrnehmung im Markt“, betont der Rechtsanwalt, der erst kürzlich durch eine Veröffentlichung auf sich aufmerksam gemacht hat. Er hat gemeinsam mit den Rechtsanwälten Dr. Hanspeter Daragan und Raymond Halaczinsky den „Praxiskommentar ErbStG und BewG“ neu herausgegeben. Der Praxiskommentar erläutert kompakt und prägnant die Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes sowie die dazugehörigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes. Damit tragen die Autoren vor allem der gesetzlichen Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer vor allem in Bezug auf die Unternehmensnachfolge Rechnung.