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Düsseldorf, Sep 25, 2017
Christopher Riedel

Hilfsmittel für die Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Christopher Riedel tritt nicht nur als Berater bei komplexen Vermögens- und Unternehmensnachfolgen in Erscheinung und strukturiert alle erbrechtlichen Fragestellungen zwischen den Generationen. Er ist auch sehr aktiver Autor und Vortragsredner und hat ganz aktuell gemeinsam mit den Rechtsanwälten Dr. Hanspeter Daragan und Raymond Halaczinsky den „Praxiskommentar ErbStG und BewG“ neu herausgegeben.

Der Praxiskommentar erläutert kompakt und prägnant die Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes sowie die dazugehörigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes. Damit tragen die Autoren vor allem der gesetzlichen Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer vor allem in Bezug auf die Unternehmensnachfolge Rechnung.

„Ein Fokus ist beispielsweise der Umgang mit den neuen Verschonungsregeln. Was ist eigentlich verschonungsfähiges Betriebsvermögen, wie wird sein Wert berechnet und welche erbschaft- beziehungsweise schenkungsteuerlichen Auswirkungen hat dies? Und was passiert in dieser Berechnung mit dem grundsätzlich nicht verschonungsfähigen Vermögen, dem sogenannten Verwaltungsvermögen? Immerhin gehören dazu neben Bargeld und Aktien auch im Wesentlichen fremdvermietete Immobilien, Kapitalgesellschaftsbeteiligungen von weniger als 25 Prozent sowie Kunst und Edelmetalle – also Vermögenswerte, die viele Mittelständler durchaus im Betriebsbesitz haben“, erläutert Christopher Riedel, der auch Fachanwalt für Steuerrecht ist und diese Fragestellung aus seiner Beratungspraxis sehr gut kennt.

„Das ist ein ganz entscheidender Sachverhalt für mittelständische Unternehmer. Auch wenn ihr Produktivvermögen die Schwelle von 26 Millionen Euro pro Erwerb nicht überschreitet, kann es dennoch zu erheblichen Steuerzahlungen aufgrund des nicht-privilegierten Betriebsvermögens kommen. Daher sollten alle zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten ausgenutzt werden.“

Der „Praxiskommentar ErbStG und BewG“ ist jetzt – vor dem Hintergrund des neuen Erbschaftssteuergesetzes – in dritter Auflage erschienen und mehr als 1700 Seiten schwer. Das Autorenteam hat dafür die Kommentare auf den neuesten Stand der Rechtsprechung gebracht. Das kommt gut bei anderen Praktikern an: „Positiv wirkt sich auch hier wie schon bei den Vorauflagen die Darstellung der zivilrechtlichen Grundlagen der steuerlichen Regelungen aus, da die Verzahnung von Zivilrecht und Steuerrecht bei dieser Steuerart besonders eng ist. Insgesamt ist auch die Neuauflage uneingeschränkt zu empfehlen“, schreibt beispielsweise der Hamburger Rechtsanwalt Ulrich Gerken in einer Rezension in der „Zeitschrift für Erbrecht“ (Ausgabe Oktober 2017).

„Natürlich richtet sich der aktualisierte Praxiskommentar vorrangig an Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Aber auch Unternehmer, M&A-Berater, Nachfolgeplaner, Vermögensverwalter und andere können daraus Impulse für die strategischen Zukunftsüberlegungen ziehen, wenn es um den großen Komplex der Vermögens- und Unternehmensnachfolge geht“, sagt Christopher Riedel.

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