Seit ich mich mit dem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht befasse, hat es in Deutschland kein mit dem Grundgesetz vereinbares Erbschaftsteuergesetz gegeben. Nichtsdestotrotz wird die Steuer erhoben und es ist daher wichtig, die Möglichkeiten, die das – jeweils geltende – Gesetz bietet, möglichst optimal zu nutzen. In dem zunehmend unüberschaubaren Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behalte ich für meine Mandanten den Überblick und bin daher in der Lage, maßgeschneiderte, innovative und rechtssichere Gestaltungen zur Reduzierung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerlast zu entwickeln. Und das nicht nur bei der Übertragung unternehmerischen Vermögens.