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Beratungsansatz

Meine Kernkompetenz ist die Unternehmensnachfolge – und zwar in allen denkbaren Spielarten: Übergabe an Kinder bzw. Angehörige, Verkauf des Unternehmens, Verselbständigung mit Hilfe einer Stiftung, von unentgeltlich bis vollentgeltlich.
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Meine Beratung in diesem Bereich beginnt mit der Analyse der Ausgangssituation in persönlicher sowie vermögensbezogener Hinsicht. Wesentlich ist auch, die Interessen des Mandanten (und am besten auch der übrigen Beteiligten) zu eruieren, da nur auf dieser Grundlage entschieden werden kann, welcher strategische Ansatz einem zu erarbeitenden Nachfolgekonzept zugrunde zu legen ist. Dabei gilt es zu erfragen, worauf es dem Unternehmer wirklich ankommt und welche Zielsetzungen er für sich selbst, für das Unternehmen und ggf. auch für den potentiellen Übernehmer anstrebt.

Erst wenn ich diese grundlegenden Fragen gemeinsam mit dem Mandanten geklärt habe, lässt sich eine konkrete Zielsetzung und damit auch ein konkreter Gestaltungs- und Beratungsauftrag formulieren. Auf dieser Basis erarbeite ich einen Vorschlag für die Nachfolge- bzw. Transaktionsstruktur. In diesem Konzept berücksichtige ich anhand der vorgegebenen Parameter nicht nur die Zielsetzungen des Mandanten sondern identifiziere gleichzeitig auch mögliche rechtliche Gestaltungsgrenzen bzw. Umsetzungsrisiken sowie entsprechende Lösungsmöglichkeiten. Insoweit geht es mir vor allem um die Berücksichtigung der Versorgungsinteressen des Mandanten, um die Aufrechterhaltung von Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten in Bezug auf das zu übertragende Vermögen und – nicht zu vergessen – um die angemessene und die Vorgaben des Pflichtteilsrechts berücksichtigende Verteilung des Gesamtvermögens unter den Angehörigen.

Dieser Gestaltungsvorschlag wird sorgfältig zwischen dem Mandanten und mir abgestimmt. Gerade im Hinblick auf pflichtteilsrechtliche Gesichtspunkte kann auch die frühzeitige Einbindung der Familie, insbesondere der Kinder, den Rahmen der rechtssicher umsetzbaren Gestaltungsmöglichkeiten maßgeblich erweitern. Jedenfalls bildet das so vereinbarte Nachfolgekonzept die Grundlage meiner eigentlich juristischen, insbesondere der zivil-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Arbeit.

Die zivilrechtlich wirksame und steuerrechtlich optimierte Umsetzung des Nachfolgekonzepts einschließlich der Gestaltung der entsprechenden Verträge etc. erfordert solide Handwerksarbeit unter Einsatz sämtlicher zur Verfügung stehender Werkzeuge, also der rechtlichen sowie steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei geht es mir auch um die Optimierung im Detail. Ich sorge dafür, dass die Rechtsposition des Mandanten nachhaltig abgesichert und die Steuerbelastungen für die Beteiligten in höchstmöglichem Maße und möglichst rechtssicher reduziert werden. Mein Wahlspruch ist: Steuern sind wichtig; eine Gestaltung allein wegen erhoffter Steuervorteile zu wählen, ist dennoch töricht. Das Hauptaugenmerk muss immer darauf gerichtet sein, dass die Gestaltung wirtschaftlich funktioniert, also praktisch umsetzbar ist und den Beteiligten ein erfolgreiches Wirtschaften ermöglicht.

Die erwähnte Analyse bzw. Erarbeitung der konkreten Zielvorstellungen kann auch einen Verkauf des Unternehmens als sinnvollste Handlungsalternative identifizieren. Sowohl diese Entscheidung als auch ihre Umsetzung stellen den Unternehmer häufig vor erhebliche Probleme, die professionelle Hilfe erforderlich machen. Auch hier liegt die Strukturierung des Prozesses in meinen Händen und ich sorge dafür, das richtige Berater-Team an Bord zu haben. Auf dem Weg zum endgültigen Verkauf und zur Eigentumsübertragung sind diverse vorvertragliche und vertragliche Vereinbarungen abzuschließen, die sorgfältig gestaltet und verhandelt sein müssen. Umso wichtiger ist es mir, den Mandanten während des gesamten Verkaufsverfahrens zu unterstützen und ihm zu ermöglichen, jederzeit den Überblick zu behalten. Wirtschaftliche Aspekte spielen in diesem Zusammenhang eine wesentlich entscheidendere Rolle als juristische Fragestellungen.

Bei alldem kommt dem Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Berater eine herausragende Bedeutung zu. Der Mandant muss nicht nur in die fachliche Kompetenz seines Beraters volles Vertrauen haben sondern vor allem in die persönliche Integrität. Für mich bedeutet das u.a., dass ich über den Stand des jeweiligen Projekts stets aus erster Hand und umfassend informiert bin. Nicht, dass ich jedes Detail selbst bearbeiten müsste; umfangreichere Projekte erfordern größere Teams. Bei der Auslagerung einzelner Aufgaben auf Mitarbeiter oder externe Dienstleister achte ich darauf, über deren Arbeit stets den Überblick zu behalten. So bin ich in der Lage, die Qualität der Arbeit sicherzustellen.