+49 211 54 22 74-0
Phone

Berater

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Bereich der Beratung von Unternehmen und Unternehmern sowie vermögenden Privatpersonen. Die Palette reicht von gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen einschließlich M&A über erbrechtliche Gesichtspunkte bis zur Vermögens- bzw. Unternehmensnachfolge. Dabei spielen oft auch vielfältige steuerrechtliche Aspekte eine entscheidende Rolle.
UNTERNEHMENSNACHFOLGE

STEUEREHRLICHKEIT

Christopher Riedel ist Ihr Berater zur Steuerehrlichkeit

In einer zunehmend global mobilen Gesellschaft ist es wenig verwunderlich, dass deutsche Steuerpflichtige außerhalb Deutschlands investieren und Teile ihres Vermögens im Ausland verwalten. Schwierig wird dies nur (aber auch regelmäßig) dann, wenn die im Ausland erzielten Erträge dem deutschen Fiskus vorenthalten und die darauf anfallenden Steuern nicht gezahlt werden oder wurden. Aber: Die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit ist meist einfacher als erwartet!

Eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) muss vor allem vollständig und rechtzeitig sein. Sie muss also, z.B. bei der Einkommensteuer, alle bislang nicht versteuerten Einkünfte (aus allen Quellen) im relevanten Zeitraum umfassen.

Ich unterstütze meine Mandanten auf dem Weg zurück in die Steuerehrlichkeit. D.h.: ich ermittele die bislang unversteuerten Einkünfte und/oder Schenkungen, fertige die darauf basierende Selbstanzeige und reiche diese im Namen des Mandanten bei den Finanzbehörden ein.

Im Nachgang überwache ich die ordnungsgemäße Nachveranlagung und kontrolliere die geänderten Steuerbescheide. Natürlich vertrete ich die Betroffenen auch gegenüber der Steuerfahndung bzw. der Staatsanwaltschaft, die über die Wirksamkeit (strafbefreiende Wirkung) der Selbstanzeige zu befinden haben. In aller Regel haben meine Mandanten keine persönlichen Begegnungen mit Mitarbeitern der Strafverfolgungsbehörden.