+49 211 54 22 74-0
Phone

Berater

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Bereich der Beratung von Unternehmen und Unternehmern sowie vermögenden Privatpersonen. Die Palette reicht von gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen einschließlich M&A über erbrechtliche Gesichtspunkte bis zur Vermögens- bzw. Unternehmensnachfolge. Dabei spielen oft auch vielfältige steuerrechtliche Aspekte eine entscheidende Rolle.
UNTERNEHMENSNACHFOLGE

PFLICHTTEIL

Christopher Riedel ist Ihr Berater zur Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

Jeder von uns kann mit seinem Vermögen tun und lassen, was sie oder er will – sowohl zu Lebzeiten als auch von Todes wegen. Aber nicht jeder „zu kurz kommende“ Angehörige muss sich das gefallen lassen...

Pflichtteil (§ 2303 BGB) ist die – verfassungsrechtlich garantierte – wirtschaftliche Mindestteilhabe der nächsten Angehörigen am Vermögen (Nachlass) eines Erblassers. Nächste Angehörige in diesem Sinne sind die Abkömmlinge (Kinder, Enkel etc.) sowie der überlebende Ehegatte/gleichgeschlechtliche Lebenspartner und, soweit keine Abkömmlinge vorhanden sind, auch die Eltern.

Der Pflichtteil stellt einen reinen Geldanspruch dar. Eine gegenständliche Beteiligung am Nachlassvermögen besteht für den Pflichtteilsberechtigten nicht. Dies führt zu der Herausforderung, zunächst den Bestand des Nachlasses ermitteln und den gesamten Nachlass anschließend bewerten zu müssen, damit der Pflichtteil berechnet werden kann. Mitunter ein steiniger und langwieriger Prozess...

Ich berate und vertrete sowohl Pflichtteilsberechtigte bei der Geltendmachung ihrer berechtigten Ansprüche (Auskunft über den Nachlassbestand, Wertermittlung und schließlich Durchsetzung des Zahlungsanspruchs) als auch Erben bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Darüber hinaus helfe ich Vermögensinhabern und ihren Familien bei der Entwicklung und Umsetzung, lebzeitiger Gestaltungen zur Reduzierung künftiger Pflichtteilsrisiken.

Mehr zum Pflichtteil erfahren Sie hier.