Pflichtteil (§ 2303 BGB) ist die – verfassungsrechtlich garantierte – wirtschaftliche Mindestteilhabe der nächsten Angehörigen am Vermögen (Nachlass) eines Erblassers. Nächste Angehörige in diesem Sinne sind die Abkömmlinge (Kinder, Enkel etc.) sowie der überlebende Ehegatte/gleichgeschlechtliche Lebenspartner und, soweit keine Abkömmlinge vorhanden sind, auch die Eltern.
Der Pflichtteil stellt einen reinen Geldanspruch dar. Eine gegenständliche Beteiligung am Nachlassvermögen besteht für den Pflichtteilsberechtigten nicht. Dies führt zu der Herausforderung, zunächst den Bestand des Nachlasses ermitteln und den gesamten Nachlass anschließend bewerten zu müssen, damit der Pflichtteil berechnet werden kann. Mitunter ein steiniger und langwieriger Prozess...
Ich berate und vertrete sowohl Pflichtteilsberechtigte bei der Geltendmachung ihrer berechtigten Ansprüche (Auskunft über den Nachlassbestand, Wertermittlung und schließlich Durchsetzung des Zahlungsanspruchs) als auch Erben bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Darüber hinaus helfe ich Vermögensinhabern und ihren Familien bei der Entwicklung und Umsetzung, lebzeitiger Gestaltungen zur Reduzierung künftiger Pflichtteilsrisiken.